Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich von der Neubeck Automobile GmbH zuvor ausgewählte gewerbliche KFZ - Händler, die die angebotenen PKW ausschließlich zum Weiterverkauf erwerben. Der Benutzername und das Passwort berechtigen den ausgewählten Händler an der Neubeck Automobile Onlineauktion teilzunehmen. Die Neubeck Automobile Online-Auktion ist eine Versteigerung, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

§ 1 Abs. 1 Passwort und Zugangsdaten
Die teilnahmeberechtigten Händler sind verpflichtet Ihr Passwort geheim zu halten und Ihre Zugangsdaten sorgfältig zu sichern.

§ 2 Gebühren
Die Anmeldung und Teilnahme an der Neubeck Automobile Online-Auktion ist kostenlos. Gebühren oder Aufschläge für die Abgabe von Geboten, Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Artikeln werden gegenüber dem Bieter nicht erhoben.

§ 2 Abs. 1 Nutzung der Zugangsdaten
Die Nutzung der Zugangsdaten bei der Neubeck Automobile Online-Auktion ist nicht übertragbar.

§ 2 Abs. 2 Änderung Ihrer Anmeldedaten
Eine Änderung Ihrer Anmeldedaten ist unverzüglich der Neubeck Automobile GmbH bekannt zu geben. 

§ 3 Datenschutz
Die Neubeck Automobile GmbH ist im gesetzlichen Rahmen berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.

§ 4 Vertragsschluss
Bei der Neubeck Automobile Online-Auktion handelt sich um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB. Das Gebot des Bieters versteht sich als Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bezüglich des Bietgegenstandes im Sinne des § 145 ff BGB. Angebote, die unter dem angegebenen Mindestgebot liegen, sind unwirksam.

Die Neubeck Automobile GmbH kann ein Angebot durch Erteilung des Zuschlages annehmen.

Erst mit Erteilung des Zuschlages, der dem Bieter per E-Mail mitgeteilt wird, ist zwischen dem Bieter und der Neubeck Automobile GmbH ein wirksamer Kaufvertrag bezüglich des Bietgegenstandes zustande gekommen.

Die Neubeck Automobile GmbH kann ohne Angaben von Gründen vom erteilten Zuschlag / Kaufvertrag innerhalb von 24 Stunden zurücktreten. Der Bieter wird in diesem Fall von der Neubeck Automobile GmbH telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt.

§ 5 Abnahme des Kaufgegenstandes
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 3 Tagen ab Zugang der Rechnung per E-Mail abzunehmen. Bei Nichterfüllung kann eine Standgebühr in Höhe von 10,-- € zuzüglich MwSt. pro Tag erhoben werden.

Im Falle der Nichtabnahme kann die Neubeck Automobile GmbH von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Soweit die Neubeck Automobile GmbH Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend macht, beträgt dieser 10% des vertraglich vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 6 Zahlung
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

Gegen Ansprüche der Neubeck Automobile GmbH kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

§ 7 Preis
Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer und weiterer Preisbestandteile. Soweit rechtlich zulässig, findet § 25a UStG (Umsatzsteuergesetz) Differenzbesteuerung - Anwendung. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und / oder Versandkosten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der Neubeck Automobile GmbH aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum derselben.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungs-bescheinigung I. und II., sowie ggf. vorhandenen COC-Papier der Neubeck Automobile GmbH zu.

Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die Neubeck Automobile GmbH vom Kaufvertrag zurücktreten.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

§ 9 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Die angebotenen Fahrzeuge sind gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel oder die Richtigkeit der Angaben im Internet. Bei arglistigem Verschweigen von Mängel oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung und Sachmangelhaftung.

Den Käufern / Bietern ist bekannt, dass die angebotenen Fahrzeuge nur einer optischen, aber keiner technischen Durchsicht unterzogen wurden. Abweichungen hierzu, entnehmen aus dem Fahrzeug / Angebot, unter "Zusatzinfos / Gutachten".

Die Fahrzeugbeschreibung im Internet werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften (Garantien) dar. Die gilt insbesondere für Angaben über den Ursprung, Zustand sowie das Alter des einzelnen Fahrzeugs.

Die im Internet angegebenen Preise sind weder Mindest- noch Höchstpreise, sondern dienen lediglich als Anhaltspunkt für den Verkehrswert des Fahrzeugs ohne Gewähr für seine Richtigkeit. Die Höhe des Betrages, mit dem das jeweilige Fahrzeug angeboten wird, bestimmt der Anbieter nach eigenem Ermessen.

Die zu versteigernden Fahrzeuge können grundsätzlich vor und während der Laufzeit der Versteigerung an anderen Standorten - auf eigene Gefahr des besichtigenden Bieters- besichtigt und geprüft werden. Will die Neubeck Automobile GmbH hiervon abweichen, so hat sie dieses im Angebot mitzuteilen.

§ 10 Haftung
Hat die Neubeck Automobile GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet diese beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die Neubeck Automobile GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

Unabhängig von einem Verschulden der Neubeck Automobile GmbH bleibt eine etwaige Haftung derselben bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Die Haftung wegen Lieferverzuges ist im § 7 abschließend geregelt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Neubeck Automobile GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 11 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Speyer.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

§ 12 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen für die Neubeck Automobile Online-Auktion ganz oder teilweise unwirksam sind, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
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